Spielverlegungen in Theorie
und Praxis
In
der folgenden Tabelle sind die Vorschriften der LSO, die sich mit dem Thema
“Spielverlegung” befassen aufgelistet und erläutert.
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LSO |
Aussage |
Bemerkung/Auslegung |
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3.3.7 |
Unzulässigkeit
der eigenmächtigen Spielverlegung durch irgendeine Mannschaft. |
Eigenmächtig
ist eine Spielverlegung, wenn sie ohne Wissen des StL unter den Mannschaften
abgesprochen wird. Folge:
Wertung nach tatsächlichem Ausgang, aber Geldbuße nach 13.5.13. |
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3.4.3 |
Mitteilungspflicht
von Verlegungen an die Pressestelle binnen 24 Std. |
Folge bei
Nichtbeachten: Geldbuße nach 13.5.13 |
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9.3.2 |
Geschützte
Termine im Rahmenterminplan. Bei Belegung ist schriftliche Zustimmung
erforderlich. |
Problematisch:
Wenn der Kader- oder Jugendspieler erst später zu der Mannschaft stößt. Ist
eher selten. |
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9.5.1 |
Änderung
des Spielbeginns bedürfen der schriftlichen Zustimmung der beteiligten
Mannsch. |
Der
Verfügungsrahmen beträgt grundsätzlich nur eine Stunde. Beachte 9.5.3 |
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9.5.2 |
Verlegung
innerhalb eines Wochenendes bedarf der schriftlichen Zustimmung aller
Beteiligten. Der letzte Satz hat grundsätzliche Bedeutung. |
Beachte
9.5.3, 9.5.4 |
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9.5.4 |
Verlegungen
bis zur Verteilung des endgültigen Spielplans sind nicht
zustimmungspflichtig. Aber: schriftliche Mitteilung an den StL.
Grundsatz. |
Verfügungsrahmen
ist eine Woche vor oder nach dem ursprünglichen Termin! Weitergehende oder
spätere Verlegungen sind zustimmungspflichtig. |
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9.5.5 |
Pflicht
des StL zur schriftlichen Bekanntgabe. Erst dann ist eine Verlegung
genehmigt. |
Bei
Kurzfristigkeit genügt die nachträgliche Veröffentlichung im RS. Aber:
Es muss vom StL sichergestellt sein, dass jede beteiligte Mannschaft die Info
erhalten hat. Eine Bestätigung per eMail ist im Elektronikzeitalter jederzeit
zumutbar. |
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14.2 |
Spielverlegung
bei Repräsentativaufgaben. |
Der
Personenkreis ist in 14.1 genannt. Achtung: Nicht nur Spieler auch
Offizielle! Es kommt nicht auf die Anzahl an, sondern auf den Status. |
Begriffsdefinitionen:
Unter dem
endgültigen Spielplan ist der auf Basis des vorläufigen Plans nach Mitteilung
der Kennziffern erstellte und an die Mannschaften der Liga durch den Spielwart
versandte Spielplan zu verstehen.
Offizielle im Sinne
von LSO 14.1 sind die vier im Spielbericht genannten Personen sowie
Schiedsrichter und Delegationsleiter und jeder vom SBVV bzw. seinem Präsidenten
Beauftragte.
Wie läuft eine Spielverlegung in der Praxis ab?
Eine Mannschaft beantragt schriftlich eine Verlegung beim
StL und veranlasst gleich die anderen Beteiligten, ihre schriftliche Zustimmung
an den StL zu senden. Akzeptierte Medien sind eMail, Brief und Fax (keinesfalls
SMS!). Nach Eingang der Zustimmungen veröffentlicht der StL im nächsten
erreichbaren RS die Verlegung, die damit offiziell und gültig wird. Die
beantragende Mannschaft hat nun innerhalb von 24 Std. die Pressestelle über die
Verlegung zu informieren.
Wird bis zum verlegten Spieltag kein RS herausgegeben, so
erfolgt die Veröffentlichung nachträglich. Der StL hat sicherzustellen, dass
alle Beteiligten von der Verlegung Kenntnis genommen haben. Info an
Pressestelle nicht vergessen.
Es ist eine weitere Obliegenheit der beantragenden
Mannschaft, sich um einen Ersatztermin zu bemühen und diesen mit den anderen
Teams abzustimmen. Ggf. muss sie auf ihr Heimrecht verzichten. Auch dem
Splitting auf zwei Trainingsabende kann zugestimmt werden; der Einsatz der SR
ist dabei zu beachten (evtl. neutral und kostenpflichtig für die beantragende
Mannschaft). Erst wenn hier keine Einigung erzielt werden kann, setzt der StL
die Partien auf den entsprechenden Nachholspieltag fest.
Achtung: Die Verweigerung der Zustimmung zu einer
Verlegung muss nicht begründet werden!
Zur Vermeidung von Missverständnissen und unnötigem Aufwand
sind bei der Veröffentlichung im RS die betreffenden Mannschaften zu benennen.
Zusätzlich kann der geänderte Spielplan elektronisch zur Verfügung gestellt
werden, sollte aber dann die entsprechenden farblichen Markierungen enthalten.
Aus der obigen
Tabelle ist ersichtlich, dass die große Mehrzahl der Verlegungen der
schriftlichen Zustimmung der beteiligten Mannschaften bedarf. Ausnahmen hiervon
sind die in LSO 14.2 angesprochenen Repräsen-tativaufgaben. Dem gleichzusetzen
sind Jugend-Events (auch auf Bezirksebene), Pokalspiele und SBVV- und
Regionalmeisterschaften der Senioren. Bei den Genannten tritt eine besondere
Problematik auf. Üblicherweise sind diese Events im Rahmenterminplan an Tagen
verankert, an denen die Ligen des Verbandes keine Spieltage zu bestreiten
haben. Nun kann aber durchaus der Fall auftreten, dass eine Mannschaft nach LSO
9.5.4 auf ein solches Datum verlegt hat und erst beim Näherrücken des Events
den Irrtum bemerkt. Zur Vermeidung größerer Diskussionen schlage ich eine
Verfahrensweise analog zu den geschützten Terminen vor (LSO 9.3.2): Die
schriftliche Zustimmung ist vorab erforderlich. Bitte einen entsprechenden
Hinweis im letzten RS der Saison aufnehmen.
Den nicht zustimmungspflichtigen Verlegungen füge ich noch
eine weitere hinzu: Die Verlegung in eine andere Halle, wenn Tag und Beginnzeit
dabei wie ursprünglich erhalten bleiben. Wichtig ist jedoch auch in einem
solchen Fall die rechtzeitige Verständigung aller Beteiligten durch den StL.
Der Rahmenterminplan
weist für die Vorrunde und die Rückrunde je ein Nachholwochenende aus (beachte
LSO 9.5.6). Diese stehen ausschliesslich zur Disposition des StL. Für die
teilnehmenden Mannschaften bedeutet das, sie müssen an diesen Terminen
ausnahmslos spielbereit sein. Es stellt auch keine unzumutbare Härte dar, wenn
eine Mannschaft an beiden Nachholspieltagen z. B. der Vorrunde (also Samstag
und Sonntag) antreten muss.
Jan Friedrich
19.12.2004