Spielverlegungen in Theorie und Praxis

 

In der folgenden Tabelle sind die Vorschriften der LSO, die sich mit dem Thema “Spielverlegung” befassen aufgelistet und erläutert.

 

LSO

Aussage

Bemerkung/Auslegung

3.3.7

Unzulässigkeit der eigenmächtigen Spielverlegung durch irgendeine Mannschaft.

Eigenmächtig ist eine Spielverlegung, wenn sie ohne Wissen des StL unter den Mannschaften abgesprochen wird.

Folge: Wertung nach tatsächlichem Ausgang, aber Geldbuße nach 13.5.13.

3.4.3

Mitteilungspflicht von Verlegungen an die Pressestelle binnen 24 Std.

Folge bei Nichtbeachten: Geldbuße nach 13.5.13

9.3.2

Geschützte Termine im Rahmenterminplan. Bei Belegung ist schriftliche Zustimmung erforderlich.

Problematisch: Wenn der Kader- oder Jugendspieler erst später zu der Mannschaft stößt. Ist eher selten.

9.5.1

Änderung des Spielbeginns bedürfen der schriftlichen Zustimmung der beteiligten Mannsch.

Der Verfügungsrahmen beträgt grundsätzlich nur eine Stunde. Beachte 9.5.3

9.5.2

Verlegung innerhalb eines Wochenendes bedarf der schriftlichen Zustimmung aller Beteiligten. Der letzte Satz hat grundsätzliche Bedeutung.

Beachte 9.5.3, 9.5.4

9.5.4

Verlegungen bis zur Verteilung des endgültigen Spielplans sind nicht zustimmungspflichtig. Aber: schriftliche Mitteilung an den StL. Grundsatz.

Verfügungsrahmen ist eine Woche vor oder nach dem ursprünglichen Termin! Weitergehende oder spätere Verlegungen sind zustimmungspflichtig.

9.5.5

Pflicht des StL zur schriftlichen Bekanntgabe. Erst dann ist eine Verlegung genehmigt.

Bei Kurzfristigkeit genügt die nachträgliche Veröffentlichung im RS. Aber: Es muss vom StL sichergestellt sein, dass jede beteiligte Mannschaft die Info erhalten hat. Eine Bestätigung per eMail ist im Elektronikzeitalter jederzeit zumutbar.

14.2

Spielverlegung bei Repräsentativaufgaben.

Der Personenkreis ist in 14.1 genannt. Achtung: Nicht nur Spieler auch Offizielle! Es kommt nicht auf die Anzahl an, sondern auf den Status.

 

Begriffsdefinitionen:

Unter dem endgültigen Spielplan ist der auf Basis des vorläufigen Plans nach Mitteilung der Kennziffern erstellte und an die Mannschaften der Liga durch den Spielwart versandte Spielplan zu verstehen.

Offizielle im Sinne von LSO 14.1 sind die vier im Spielbericht genannten Personen sowie Schiedsrichter und Delegationsleiter und jeder vom SBVV bzw. seinem Präsidenten Beauftragte.

 

Wie läuft eine Spielverlegung in der Praxis ab?

Eine Mannschaft beantragt schriftlich eine Verlegung beim StL und veranlasst gleich die anderen Beteiligten, ihre schriftliche Zustimmung an den StL zu senden. Akzeptierte Medien sind eMail, Brief und Fax (keinesfalls SMS!). Nach Eingang der Zustimmungen veröffentlicht der StL im nächsten erreichbaren RS die Verlegung, die damit offiziell und gültig wird. Die beantragende Mannschaft hat nun innerhalb von 24 Std. die Pressestelle über die Verlegung zu informieren.

Wird bis zum verlegten Spieltag kein RS herausgegeben, so erfolgt die Veröffentlichung nachträglich. Der StL hat sicherzustellen, dass alle Beteiligten von der Verlegung Kenntnis genommen haben. Info an Pressestelle nicht vergessen.

Es ist eine weitere Obliegenheit der beantragenden Mannschaft, sich um einen Ersatztermin zu bemühen und diesen mit den anderen Teams abzustimmen. Ggf. muss sie auf ihr Heimrecht verzichten. Auch dem Splitting auf zwei Trainingsabende kann zugestimmt werden; der Einsatz der SR ist dabei zu beachten (evtl. neutral und kostenpflichtig für die beantragende Mannschaft). Erst wenn hier keine Einigung erzielt werden kann, setzt der StL die Partien auf den entsprechenden Nachholspieltag fest.

 

Achtung: Die Verweigerung der Zustimmung zu einer Verlegung muss nicht begründet werden!

 

Veröffentlichung im RS

Zur Vermeidung von Missverständnissen und unnötigem Aufwand sind bei der Veröffentlichung im RS die betreffenden Mannschaften zu benennen. Zusätzlich kann der geänderte Spielplan elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sollte aber dann die entsprechenden farblichen Markierungen enthalten.

 

Nicht zustimmungspflichtig

Aus der obigen Tabelle ist ersichtlich, dass die große Mehrzahl der Verlegungen der schriftlichen Zustimmung der beteiligten Mannschaften bedarf. Ausnahmen hiervon sind die in LSO 14.2 angesprochenen Repräsen-tativaufgaben. Dem gleichzusetzen sind Jugend-Events (auch auf Bezirksebene), Pokalspiele und SBVV- und Regionalmeisterschaften der Senioren. Bei den Genannten tritt eine besondere Problematik auf. Üblicherweise sind diese Events im Rahmenterminplan an Tagen verankert, an denen die Ligen des Verbandes keine Spieltage zu bestreiten haben. Nun kann aber durchaus der Fall auftreten, dass eine Mannschaft nach LSO 9.5.4 auf ein solches Datum verlegt hat und erst beim Näherrücken des Events den Irrtum bemerkt. Zur Vermeidung größerer Diskussionen schlage ich eine Verfahrensweise analog zu den geschützten Terminen vor (LSO 9.3.2): Die schriftliche Zustimmung ist vorab erforderlich. Bitte einen entsprechenden Hinweis im letzten RS der Saison aufnehmen.

Den nicht zustimmungspflichtigen Verlegungen füge ich noch eine weitere hinzu: Die Verlegung in eine andere Halle, wenn Tag und Beginnzeit dabei wie ursprünglich erhalten bleiben. Wichtig ist jedoch auch in einem solchen Fall die rechtzeitige Verständigung aller Beteiligten durch den StL.

 

Nachholspieltage

Der Rahmenterminplan weist für die Vorrunde und die Rückrunde je ein Nachholwochenende aus (beachte LSO 9.5.6). Diese stehen ausschliesslich zur Disposition des StL. Für die teilnehmenden Mannschaften bedeutet das, sie müssen an diesen Terminen ausnahmslos spielbereit sein. Es stellt auch keine unzumutbare Härte dar, wenn eine Mannschaft an beiden Nachholspieltagen z. B. der Vorrunde (also Samstag und Sonntag) antreten muss.

 

Jan Friedrich

19.12.2004